In drei Schritten: öffnen, prüfen, als PDF speichern
- Datei wählen. Die XRechnung als
.xml-Datei, ein ZUGFeRD-/Factur-X-PDF oder das eingefügte XML. - Rechnung öffnen. Sie sehen die Rechnung wie auf Papier: Absender und Empfänger, Positionen, Umsatzsteuer, Summen und Bankverbindung. Darüber steht, ob die Datei die offiziellen Regeln erfüllt.
- Als lesbares PDF speichern. Ein Klick erzeugt ein PDF der Rechnung mit dem Prüfergebnis, etwa für die Freigabe im Team oder für Ihre Steuerberatung.
Warum die XRechnung als Code erscheint
Die XRechnung ist das deutsche Format für E-Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931. Sie hat kein Layout, sondern besteht nur aus strukturierten Daten in XML (Syntax UBL oder CII), damit Buchhaltungssoftware sie ohne Abtippen verarbeiten kann. Ein Browser oder Texteditor zeigt deshalb nur die XML-Elemente.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen empfangen können; ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus (FAQ des BMF zur E-Rechnung). Eine besondere Software schreibt das Gesetz nicht vor. Sie müssen die Rechnung aber lesen und prüfen können.
Bei ZUGFeRD ist es umgekehrt: Das PDF lässt sich normal öffnen, die Daten stehen im eingebetteten XML. Laut BMF zählt bei Abweichungen das XML, und das BMF empfiehlt, sich den XML-Teil anzusehen (FAQ, Frage 12a). Genau den zeigt dieser Viewer, auch wenn Sie das ZUGFeRD-PDF hochladen.
Worauf Sie beim Lesen achten sollten
- Positionen sind netto. Die Umsatzsteuer steht gesammelt in der Steueraufschlüsselung, je Steuerkategorie und Steuersatz.
- Codes statt Wörter. Steuerkategorie
Sist der Regelsteuersatz,AEReverse Charge; Zahlungsart58ist eine SEPA-Überweisung. Werte erscheinen genau so, wie sie in der Datei stehen; Beträge mit Punkt als Dezimaltrennzeichen. - Zahlbetrag 0? Dann wurde die Rechnung schon bezahlt, etwa per Karte; der gezahlte Betrag steht unter „Bereits bezahlt“.
- Fehler im Prüfergebnis. Das BMF unterscheidet Formatfehler, bei denen die Datei umsatzsteuerlich keine E-Rechnung ist, von Verstößen gegen Geschäftsregeln, die die Rechnung nur dann unrichtig machen, wenn sie Pflichtangaben betreffen. Bei Fehlern fragen Sie den Rechnungssteller nach einer korrigierten Datei. Mehr dazu unter häufige XRechnung-Fehler.
Andere kostenlose Wege
- Der Viewer der Finanzverwaltung. Die FAQ des BMF verweist auf den E-Rechnungs-Viewer im ELSTER-Portal: e-rechnung.elster.de.
- Die Visualisierung der KoSIT. Die KoSIT, die den Standard XRechnung betreut, veröffentlicht quelloffene Stylesheets, die eine XRechnung in HTML oder PDF umwandeln. Sie brauchen dafür einen XSLT-Prozessor; das passt vor allem, wenn Sie die Anzeige in eigene Software einbauen.
- Der KoSIT-Validator. Der offizielle Prüfvalidator ist ein Java-Kommandozeilenwerkzeug; siehe XRechnung validieren.
- Ihre Buchhaltungssoftware. Viele Programme importieren E-Rechnungen direkt. Fragen Sie Ihren Anbieter oder Ihre Steuerberatung.
Ausführlicher, mit einer Übersicht, wo welches Feld im XML steht: XRechnung öffnen und lesen.
Als PDF speichern, das XML aufbewahren
Das PDF aus diesem Viewer ist eine Lesefassung. Es zeigt die Rechnung und das Prüfergebnis, und die Fußzeile nennt die Datei, aus der es erstellt wurde. Eine E-Rechnung ist es nicht, und es ersetzt die erhaltene Datei nicht.
Aufzubewahren ist mindestens das XML, unverändert im Originalformat, für Rechnungen acht Jahre (§ 14b UStG). Für die Ordnungsmäßigkeit Ihrer elektronischen Unterlagen gelten außerdem die GoBD. Ein selbst erzeugtes PDF, ein Ausdruck oder ein Screenshot ersetzt das XML nicht; das PDF können Sie zusätzlich ablegen. Mehr zum Empfangen, Prüfen und Archivieren: E-Rechnung empfangen.
Dies sind allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, was für Ihr Unternehmen gilt.
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